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Leichterer Zugang zu Gruppenkrankenversicherungen für Unternehmen und Selbstständige

Dieses Gesetz erleichtert kleinen Unternehmen und Selbstständigen den Zusammenschluss zu Gruppen, um Zugang zu Gruppenkrankenversicherungen zu erhalten. Ziel ist es, die Gesundheitskosten zu senken und den Zugang zur Versorgung zu verbessern. Neue Regeln erlauben die Bildung solcher Gruppen unabhängig von der Branche, wobei der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands erhalten bleibt.
Wichtige Punkte
Unternehmen und Selbstständige können leichter Gruppen bilden, um gemeinsam Krankenversicherungen abzuschließen, was potenziell Kosten senken kann.
Diese Gruppen können Unternehmen aus verschiedenen Branchen umfassen, was die Flexibilität und die Möglichkeiten zur Bündelung erhöht.
Von diesen Gruppen angebotene Krankenversicherungen müssen weiterhin vor Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands und bestehender Vorerkrankungen schützen.
Selbstständige werden als Arbeitnehmer behandelt, was ihnen die Teilnahme an Gruppenkrankenversicherungen ermöglicht.
Das Gesetz ändert keine anderen wichtigen Vorschriften für Krankenversicherungen, wie z.B. Antidiskriminierungsschutz.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2868
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]
Startdatum: 2023-04-25