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Änderung der Zählung von Inhaftierten bei Volkszählungen und Wahlkreisgrenzen.

Dieser Gesetzentwurf ändert die Zählweise von Inhaftierten bei der Volkszählung. Statt am Ort des Gefängnisses werden sie ihrem letzten gewöhnlichen Wohnsitz vor der Inhaftierung zugeordnet. Dies beeinflusst die Ziehung von Wahlkreisgrenzen und kann die politische Vertretung verschiedener Gemeinschaften verändern.
Wichtige Punkte
Inhaftierte werden ab der Volkszählung 2030 an ihrem letzten Wohnsitz vor der Inhaftierung gezählt, nicht im Gefängnis.
Diese Änderung wirkt sich auf die Festlegung der Kongresswahlkreise aus und kann die politische Machtverteilung verschieben.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die politische Vertretung die tatsächliche Wohnbevölkerung widerspiegelt, nicht die Standorte von Gefängnissen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2905
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2023-04-26