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Kindesmissbrauch: Keine Verjährungsfristen mehr für Opfer

Dieses Gesetz soll Opfern von sexuellem Kindesmissbrauch helfen, Gerechtigkeit zu erlangen, indem es Zeitlimits für zivil- und strafrechtliche Klagen aufhebt, unabhängig davon, wie lange der Missbrauch zurückliegt. Es motiviert die Bundesstaaten, Verjährungsfristen abzuschaffen und alte, bereits verjährte Fälle wieder aufzunehmen. Dadurch erhalten mehr Opfer die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu suchen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Wichtige Punkte
Die Bundesstaaten werden ermutigt, alle Zeitlimits für zivil- und strafrechtliche Klagen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch aufzuheben.
Das Gesetz ermöglicht die Wiederaufnahme von zivilrechtlichen Fällen, die zuvor verjährt waren, und gibt Opfern mindestens 2 Jahre oder bis zum Alter von 55 Jahren Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bundesstaaten, die diese Reformen umsetzen, erhalten finanzielle Zuschüsse, um Opfer bei der Suche nach Gerechtigkeit zu unterstützen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2920
Sponsor: Rep. Wexton, Jennifer [D-VA-10]
Startdatum: 2023-04-26