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Verbot privater Gelder bei Bundeswahlen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Staaten zu verbieten, Gelder oder Spenden von privaten Einrichtungen für die Durchführung von Bundeswahlen anzunehmen und zu verwenden. Dies bedeutet, dass alle wahlbezogenen Aktivitäten, wie Wählerbildung und Registrierung, ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Eine Ausnahme bildet die Annahme von Spenden für Wahlräume.
Wichtige Punkte
Staaten dürfen keine Gelder oder Dienstleistungen von privaten Einrichtungen für die Verwaltung von Bundeswahlen annehmen.
Wählerbildung und Registrierung werden ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Das Gesetz tritt für die Bundeswahlen im November 2024 und nachfolgende Wahlen in Kraft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2934
Sponsor: Rep. Cole, Tom [R-OK-4]
Startdatum: 2023-04-27