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Zusätzlicher Urlaub für Knochenmark- oder Stammzellspenden

Dieses Gesetz ändert das Gesetz über Familien- und Krankenurlaub (FMLA) und gewährt berechtigten Arbeitnehmern zusätzliche 40 Stunden Urlaub innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten speziell für Aktivitäten im Zusammenhang mit Knochenmark- oder Blutstammzellspenden. Dieser Urlaub ist unabhängig vom regulären FMLA-Urlaub. Arbeitnehmer können diese Zeit für Aktivitäten vor der Spende, die Spende selbst und Aktivitäten nach der Spende nutzen.
Wichtige Punkte
Neuer Anspruch: Berechtigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche 40 Stunden Urlaub pro 12-Monats-Zeitraum für Knochenmark- oder Blutstammzellspenden.
Zusatzurlaub: Diese 40 Stunden werden zusätzlich zu bestehenden FMLA-Urlaubsansprüchen gewährt.
Flexibilität: Der Urlaub kann in Abständen oder nach einem reduzierten Zeitplan genommen werden.
Nutzung bezahlten Urlaubs: Arbeitnehmer können wählen, angesammelten bezahlten Urlaub (Urlaub, persönlich, krank) für diese Zeit zu nutzen, Arbeitgeber dürfen dies jedoch nicht verlangen.
Mitteilungspflicht: Bei vorhersehbarem Urlaub muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigen, es sei denn, der Behandlungstermin erfordert einen früheren Beginn.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3024
Sponsor: Rep. Phillips, Dean [D-MN-3]
Startdatum: 2023-04-28