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Kinderfreibetrag bei Totgeburten: Neue Regeln für Eltern

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht es Eltern, den Kinderfreibetrag auch bei Totgeburten zu beantragen, sofern die Schwangerschaft mindestens 20 Wochen dauerte. Dies bedeutet, dass Familien, die einen solchen Verlust erleiden, finanzielle Unterstützung erhalten könnten, ähnlich der bei einer Lebendgeburt.
Wichtige Punkte
Eltern können den Kinderfreibetrag für Totgeburten beantragen, wenn die Schwangerschaft 20 Wochen oder länger dauerte.
Diese Änderung gilt für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes enden, was sich auf die Steuererklärungen betroffener Familien auswirken kann.
Eine Totgeburt wird als unfreiwilliger Tod eines ungeborenen Kindes definiert, das 20 Wochen oder länger im Mutterleib getragen wurde, und das ungeborene Kind wird für den Freibetrag als qualifiziertes Kind behandelt.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3054
Sponsor: Rep. Griffith, H. Morgan [R-VA-9]
Startdatum: 2023-05-02