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Höhere Bundesstrafen für Angriffe auf Beamte und Richter.

Dieses Gesetz führt strengere Bundesstrafen, einschließlich obligatorischer Mindeststrafen, für Mord oder Körperverletzung von Polizeibeamten, Richtern, Staatsanwälten und Ersthelfern ein, deren Behörden Bundesmittel erhalten. Es schränkt auch die Möglichkeit ein, Berufungen gegen Verurteilungen wegen Tötung eines Beamten in staatlichen Gerichten vor Bundesgerichten einzulegen. Darüber hinaus erweitert es die Rechte von Beamten, Schusswaffen in Bundeseinrichtungen und Schulzonen zu tragen.
Wichtige Punkte
Erhebliche Verschärfung der Bundesstrafen (einschließlich möglicher Todesstrafe) für die Tötung oder versuchte Tötung von Beamten der öffentlichen Sicherheit und Richtern.
Einschränkung der Berufungsrechte (Habeas Corpus) vor Bundesgerichten für Personen, die in staatlichen Gerichten wegen Tötung eines Beamten verurteilt wurden.
Erweiterung der Befugnis für aktive und pensionierte Beamte, Schusswaffen an mehr Orten, einschließlich bestimmter Bundeseinrichtungen und Schulzonen, zu tragen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3079
Sponsor: Rep. Bacon, Don [R-NE-2]
Startdatum: 2023-05-05