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Einkommen aus Ausbildung wird nicht auf Lebensmittelhilfen angerechnet.

Dieses Gesetz soll es Personen, die Lebensmittelhilfe (SNAP) erhalten, erleichtern, an Ausbildungs- und Bildungsprogrammen teilzunehmen. Es stellt sicher, dass Gelder, die für die Berufsausbildung erhalten werden, nicht als Einkommen angerechnet werden, was bedeutet, dass sie die Höhe der erhaltenen Lebensmittelhilfen nicht negativ beeinflussen. Dies ermöglicht den Begünstigten, Fähigkeiten zu entwickeln, ohne Angst vor dem Verlust der Unterstützung.
Wichtige Punkte
Einkommen aus Arbeitskräfte- und Beschäftigungsprogrammen wird die Leistungen des Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP) nicht mehr mindern.
Teilnehmer an beruflichen Rehabilitations- und Flüchtlingsbeschäftigungsprogrammen profitieren ebenfalls, da ihre Einnahmen aus diesen Quellen die SNAP-Leistungen nicht beeinflussen.
Die Änderung soll die Entwicklung von Fähigkeiten und neue Berufsausbildungen fördern, ohne das Risiko des Verlusts der Lebensmittelhilfe.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3087
Sponsor: Rep. Espaillat, Adriano [D-NY-13]
Startdatum: 2023-05-05