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Investitionsverbot für hochrangige Bundesbeamte und ihre Familien

Neue Regeln sollen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung stärken. Sie verbieten hochrangigen Bundesbeamten, ihren Ehepartnern und abhängigen Kindern den Besitz oder Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten. Dies soll Interessenkonflikte verhindern und sicherstellen, dass Regierungsentscheidungen im öffentlichen Interesse und nicht zum persönlichen finanziellen Vorteil getroffen werden.
Wichtige Punkte
Hochrangige Bundesbeamte, ihre Ehepartner und abhängigen Kinder dürfen keine Aktien, Anleihen oder Rohstoffe kaufen, verkaufen oder halten.
Ausnahmen sind diversifizierte Investmentfonds, US-Staatsanleihen und Vermögenswerte in qualifizierten Blind Trusts.
Verstöße können zum Verlust von Gewinnen, zur Nichtabzugsfähigkeit von Steuerverlusten und zu zivilrechtlichen Geldstrafen führen.
Beamte müssen jährlich die Einhaltung der Vorschriften bestätigen, und diese Informationen werden öffentlich zugänglich sein.
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Drucknummer: 118_HR_310
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Startdatum: 2023-01-12