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Steuererleichterungen für reisebezogene Abtreibungskosten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, vom Arbeitgeber erstattete Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten für abtreibungsbezogene Versorgung von der Besteuerung auszunehmen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer keine Steuern auf diese Erstattungen zahlen müssen, was ihre finanzielle Belastung potenziell verringert. Die Änderungen betreffen auch die Berechtigungsregeln für Gesundheitssparkonten (HSAs).
Wichtige Punkte
Arbeitgebererstattungen für Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten im Zusammenhang mit Abtreibungsversorgung werden nicht besteuert.
Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei Reisen für abtreibungsbezogene medizinische Versorgung werden als medizinische Ausgaben behandelt, begrenzt auf die täglichen Sätze für Regierungsreisen.
Vereinfachte Qualifikation für Gesundheitssparkonten (HSAs) für Personen mit Plänen, die Verhütung oder abtreibungsbezogene Versorgung abdecken.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3132
Sponsor: Rep. Blumenauer, Earl [D-OR-3]
Startdatum: 2023-05-09