Neue Geheimhaltungsregeln für Verwaltungsvorladungen und gerichtliche Überprüfung bei Kindesmissbrauchsfällen.
Das Gesetz ändert die Regeln für die Ausstellung von Verwaltungsvorladungen, insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch. Es ermöglicht Bundesbeamten, eine 180-tägige Geheimhaltungspflicht für den Empfänger der Vorladung (z. B. ein Unternehmen) zu verhängen, wenn eine Offenlegung Leben gefährden, zur Flucht führen oder Beweise vernichten könnte. Wichtig ist, dass das Gesetz den Empfängern das Recht auf gerichtliche Überprüfung dieser Geheimhaltungspflicht einräumt, wodurch ein Mechanismus zur gerichtlichen Kontrolle administrativer Maßnahmen geschaffen wird.
Wichtige Punkte
Einführung einer 180-tägigen Geheimhaltungspflicht für Verwaltungsvorladungen, wenn eine Offenlegung die Ermittlungen oder die Sicherheit von Personen gefährden würde.
Empfänger von Vorladungen erhalten das Recht auf gerichtliche Überprüfung, um die Geheimhaltungsanordnung vor Gericht anzufechten.
Übertragung der Zuständigkeit für die Ausstellung bestimmter Vorladungen vom Finanzminister auf den Minister für Innere Sicherheit.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3141
Sponsor: Rep. Fry, Russell [R-SC-7]
Startdatum: 2023-05-09