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Ende des 'Richter-Shoppings': Einschränkung landesweiter Gerichtsanordnungen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Möglichkeit einzelner Richter, landesweite Gerichtsanordnungen zu erlassen, einzuschränken. Das bedeutet, dass Fälle, die potenziell alle Bürger im ganzen Land betreffen, nur noch an Gerichten mit mindestens zwei aktiven Richtern verhandelt werden dürfen. Ziel ist es, einen ausgewogeneren und überlegteren Ansatz bei weitreichenden Entscheidungen zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Landesweite Gerichtsanordnungen, die alle Bürger betreffen, dürfen nur noch in Gerichtsbezirken mit mindestens zwei Richtern erlassen werden.
Die Änderung soll verhindern, dass ein einzelner Richter landesweite Regierungsmaßnahmen blockieren kann, was verschiedene Aspekte des öffentlichen Lebens beeinflussen könnte.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3163
Sponsor: Rep. Sherrill, Mikie [D-NJ-11]
Startdatum: 2023-05-09