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Keine obligatorischen Klimaberichte für Unternehmen, wenn nicht wesentlich für Investoren.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Anforderungen an die Klimaberichterstattung für Unternehmen zu begrenzen. Das bedeutet, dass Unternehmen keine Klimadaten offenlegen müssen, wenn diese für Investoren nicht direkt wesentlich sind. Dies könnte die Verfügbarkeit von Informationen über die Umweltauswirkungen von Unternehmen für Bürger und Investoren beeinflussen.
Wichtige Punkte
Unternehmen müssen keine Klimadaten offenlegen, wenn diese für Investoren nicht wesentlich sind.
Weniger Informationen über die Umweltauswirkungen von Unternehmen könnten öffentlich verfügbar sein.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_317
Sponsor: Rep. Bice, Stephanie I. [R-OK-5]
Startdatum: 2023-01-12