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Arbeitgeber-Kinder- und Altenpflege: Überstundenberechnung ausgeschlossen

Dieses Gesetz soll es Arbeitgebern erleichtern, Mitarbeiter bei der Kinder- und Altenpflege zu unterstützen. Die Änderungen bedeuten, dass Zahlungen oder Erstattungen für Pflegedienste sowie der Wert der vom Arbeitgeber erbrachten Pflegedienste nicht in die Berechnung der Überstundenvergütung einbezogen werden. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, solche Unterstützung anzubieten, ohne zusätzliche Überstundenkosten zu verursachen, was die Verfügbarkeit von Familienhilfe erhöhen könnte.
Wichtige Punkte
Zahlungen oder Erstattungen für Kinder- und Angehörigenpflegedienste werden von der Überstundenberechnung ausgeschlossen.
Der Wert der vom Arbeitgeber erbrachten Kinder- oder Angehörigenpflegedienste beeinflusst ebenfalls nicht die Überstundenberechnung.
Diese Änderungen sollen Arbeitgeber dazu ermutigen, mehr Pflegeunterstützung anzubieten, was Arbeitnehmern helfen kann, Beruf und Familie zu vereinbaren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3271
Sponsor: Rep. Stefanik, Elise M. [R-NY-21]
Startdatum: 2023-05-11