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Einheitliche Gebühren für Kommunikationsanlagen auf Bundesgrundstücken

Dieses neue Gesetz führt einheitliche Gebühren für die Platzierung von Antennen und anderen Kommunikationsgeräten auf staatseigenen Gebäuden und Grundstücken ein. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und den Ausbau von Internetnetzen zu erleichtern, was potenziell zu einem besseren Internetzugang für die Bürger führen kann.
Wichtige Punkte
Festlegung einheitlicher Gebühren für Anträge bezüglich Kommunikationsanlagen auf Bundesgrundstücken.
Die Gebühren basieren auf den direkten Bearbeitungskosten und müssen wettbewerbsneutral sein.
Ausnahmen von den Gebühren sind möglich, insbesondere zur Förderung des Breitbandausbaus.
Eingezogene Gebühren dürfen ausschließlich zur Deckung der Bearbeitungskosten verwendet werden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3309
Sponsor: Rep. Palmer, Gary J. [R-AL-6]
Startdatum: 2023-05-15