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Unterstützung bei Suchtbehandlung: Steuerfreie Darlehensrückzahlung

Dieses Gesetz verlängert ein Darlehensrückzahlungsprogramm für Fachkräfte in der Suchtbehandlung. Das bedeutet, dass mehr Spezialisten Hilfe bei ihren Studiendarlehen erhalten können und das erhaltene Geld nicht als steuerpflichtiges Einkommen zählt. Folglich könnten Bürger leichteren Zugang zu Suchtbehandlungsspezialisten haben.
Wichtige Punkte
Darlehensrückzahlungen für Fachkräfte in der Suchtbehandlung sind nicht einkommensteuerpflichtig.
Das Darlehensrückzahlungsprogramm für Suchtbehandlungsfachkräfte wird bis 2028 verlängert.
Erhöhte Finanzierung soll mehr Fachkräfte für dieses wichtige Feld gewinnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3355
Sponsor: Rep. Rogers, Harold [R-KY-5]
Startdatum: 2023-05-16