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Meldung von Miet- und Versorgungszahlungen an Kreditauskunfteien zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit.

Das Gesetz erlaubt Versorgungsunternehmen, Telekommunikationsfirmen und Wohnungsanbietern (einschließlich HUD), die Zahlungsmoral von Verbrauchern bei Mieten und Versorgungsverträgen an Kreditauskunfteien zu melden. Dies ermöglicht es Bürgern ohne traditionelle Kredithistorie, ihre Kreditwürdigkeit durch pünktliche Zahlungen aufzubauen. Wichtig ist, dass Energieversorger keine Zahlungen als verspätet melden dürfen, wenn der Verbraucher einen vereinbarten Zahlungsplan für ausstehende Beträge einhält.
Wichtige Punkte
Aufbau der Kredithistorie: Pünktliche Zahlungen für Mietverträge und Telekommunikations-/Versorgungsdienste können nun an Kreditauskunfteien gemeldet werden, was die finanzielle Glaubwürdigkeit verbessert.
Schutz bei Zahlungsplänen: Energieversorger dürfen keine Zahlungsverzögerungen melden, wenn der Verbraucher einen vereinbarten Tilgungsplan (z. B. Stundungsvereinbarung) einhält.
Datenbeschränkung: Es dürfen nur Informationen über die Zahlung für die Dienstleistung gemeldet werden, nicht über den tatsächlichen Verbrauch der Versorgungsleistung.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3418
Sponsor: Rep. Hill, J. French [R-AR-2]
Startdatum: 2023-05-17