Obligatorische Blindtreuhandfonds für Kongressabgeordnete und ihre Familien
Dieses neue Gesetz verlangt von Kongressabgeordneten, ihren Ehepartnern und abhängigen Kindern, bestimmte Investitionen in sogenannte Blindtreuhandfonds zu überführen. Dies soll die Nutzung öffentlicher Informationen für persönliche finanzielle Vorteile verhindern. Bürger erhalten so mehr Gewissheit, dass politische Entscheidungen im öffentlichen Interesse und nicht zum privaten Vorteil getroffen werden.
Wichtige Punkte
Kongressabgeordnete und ihre Familien müssen innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes oder Amtsantritt ihre Investitionsvermögen in Blindtreuhandfonds überführen.
Blindtreuhandfonds dürfen 180 Tage nach dem Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem Amt weder aufgelöst noch kontrolliert werden.
Informationen über die Einrichtung von Treuhandfonds oder das Nichtvorhandensein von Investitionen werden auf den Websites des Repräsentantenhauses und des Senats öffentlich zugänglich gemacht.
Eine Ausnahme gilt, wenn ein Ehepartner oder ein abhängiges Kind über eine erfasste Investition eine Vergütung aus seiner Haupttätigkeit erhält.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_345
Sponsor: Rep. Spanberger, Abigail Davis [D-VA-7]
Startdatum: 2023-01-12