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Steuervergünstigungen für Radpendler: Erstattung von E-Bike-Kosten und Reparaturen.

Das Gesetz stellt Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad pendeln, wieder her und erweitert sie. Arbeitgeber können Arbeitnehmern nun Kosten für den Kauf, die Miete, die Reparatur und die Lagerung von Fahrrädern, einschließlich E-Bikes und Elektrorollern, steuerfrei erstatten. Dies bietet Arbeitnehmern, die das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, eine steuerfreie finanzielle Unterstützung und senkt somit ihre täglichen Pendelkosten.
Wichtige Punkte
Wiedereinführung der Steuerbefreiung für qualifizierte Fahrradpendlerleistungen, die zuvor ausgesetzt war.
Erweiterung der förderfähigen Ausgaben: Die Leistungen umfassen nun Kauf, Leasing, Reparatur, Verbesserung und Lagerung von Pendlerfahrzeugen.
Einbeziehung von E-Bikes und qualifizierten Elektrorollern in die Definition der förderfähigen Pendlerfahrzeuge.
Die monatliche Steuerbefreiungsgrenze für Fahrradpendlerleistungen beträgt 30 % des Betrags für Massentransportleistungen.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3473
Sponsor: Rep. Blumenauer, Earl [D-OR-3]
Startdatum: 2023-05-18