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Naturkatastrophen-Rückversicherungsprogramm: Schutz für Wohngebäudeversicherungen

Dieses Gesetz schafft ein neues Bundesprogramm, um Versicherungsunternehmen nach großen Naturkatastrophen vor der Insolvenz zu schützen. Ziel ist es, Wohngebäudeversicherungen erschwinglich zu halten und sicherzustellen, dass Schäden auch nach schweren Ereignissen bezahlt werden. Das Programm gilt für Ereignisse ab dem 1. Januar 2024.
Wichtige Punkte
Das Programm soll Versicherer vor Insolvenz nach großen Katastrophen schützen und so die Stabilität des Wohngebäudeversicherungsmarktes gewährleisten.
Die Teilnahme ist für die Bundesstaaten freiwillig; sie müssen einen Plan vorlegen, der die Deckung von Ansprüchen und die Rückzahlung der Bundesmittel innerhalb von 10 Jahren sicherstellt.
Bei übermäßigen versicherten Verlusten zahlt die Bundesregierung den teilnehmenden Bundesstaaten Beträge zur Deckung der Schäden, wobei die Staaten zur Rückzahlung verpflichtet sind.
Das Programm umfasst Sach- und Unfallversicherungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser, ausgenommen Hochwasserversicherungen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3525
Sponsor: Rep. Moskowitz, Jared [D-FL-23]
Startdatum: 2023-05-18