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Schutz von Häftlingsarbeitern: Keine Zwangsarbeit, Diskriminierungsverbot

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen für inhaftierte Personen zu verbessern. Er verbietet Zwangsarbeit, schützt vor Diskriminierung und vereinfacht den Zugang zu rechtlichen Schritten, um eine gerechtere Behandlung zu gewährleisten. Diese Änderungen könnten die Beschäftigungsbedingungen und Rechte von Personen in Justizvollzugsanstalten beeinflussen.
Wichtige Punkte
Keine Zwangsarbeit: Inhaftierte Personen dürfen nicht zur Teilnahme an Arbeitsprogrammen gezwungen werden.
Diskriminierungsschutz: Häftlingsarbeiter werden vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt, ähnlich wie andere Arbeitnehmer.
Leichterer Rechtsweg: Inhaftierte Personen können leichter Klagen bezüglich ihrer Rechte einreichen, ohne langwierige interne Verwaltungswege ausschöpfen zu müssen.
Keine Bestrafung bei Arbeitsverweigerung: Inhaftierte Personen dürfen nicht diszipliniert werden, wenn sie die Arbeit verweigern.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3567
Sponsor: Rep. Cleaver, Emanuel [D-MO-5]
Startdatum: 2023-05-22