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Dauerhaftes Aufenthaltsverbot bei Nichterscheinen bei Abschiebeverfahren.

Der Gesetzentwurf 'Asylum Accountability Act' sieht vor, Personen, die nach unentschuldigtem Nichterscheinen bei ihrer Abschiebeanhörung eine Ausweisungsverfügung erhalten, dauerhaft von der Erlangung des Status eines ständigen Wohnsitzes auszuschließen. Derzeit gilt dieses Verbot für 10 Jahre. Diese Änderung verschärft die Einwanderungsverfahren und erhöht die Konsequenzen für das Fernbleiben von Gerichtsterminen erheblich.
Wichtige Punkte
Dauerhafter Ausschluss: Personen, die nicht zu einer Abschiebeanhörung erscheinen und daraufhin zur Ausweisung verurteilt werden, sind dauerhaft von der Erlangung des Status eines ständigen Wohnsitzes ausgeschlossen.
Ausnahmen: Das dauerhafte Verbot gilt nicht, wenn das Nichterscheinen auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
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Drucknummer: 118_HR_3591
Sponsor: Rep. Rouzer, David [R-NC-7]
Startdatum: 2023-05-22