Verbot von ESG-Investitionen in Bundesbeamten-Pensionsfonds
Dieses Gesetz zielt darauf ab, dem Pensionsfonds für Bundesbedienstete (Thrift Savings Plan) zu verbieten, in Fonds zu investieren, die Anlageentscheidungen hauptsächlich auf der Grundlage von Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien (ESG) treffen, wenn diese Kriterien die monetären Erträge nicht maximieren. Dies bedeutet, dass Ihre Altersvorsorge ausschließlich mit dem Ziel der Maximierung des finanziellen Gewinns verwaltet wird, ohne andere Faktoren zu berücksichtigen. Wenn Sie bereits solche Investitionen halten, haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern, andernfalls werden sie automatisch in einen Staatsanleihenfonds verschoben.
Wichtige Punkte
Der Thrift Savings Plan (TSP) darf keine Investmentfonds mehr anbieten, die Anlageentscheidungen auf ESG-Kriterien basieren, die nicht der Maximierung der monetären Erträge dienen.
Bestehende Investitionen in unzulässige ESG-Fonds werden identifiziert und entfernt; Teilnehmer haben 90 Tage Zeit, ihre Investitionen neu zu wählen, andernfalls werden sie automatisch in den Government Securities Investment Fund verschoben.
Das Gesetz definiert ESG-Kriterien, einschließlich Umwelt (z.B. Emissionen, Klimawandel), Soziales (z.B. Vielfalt, Gewerkschaften, Schusswaffen) und politische Zugehörigkeiten.
TSP-Teilnehmer erhalten das Recht, den Vorstand des Fonds bei Verstößen gegen diese neuen Anlageregeln zu verklagen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3612
Sponsor: Rep. Roy, Chip [R-TX-21]
Startdatum: 2023-05-23