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Mehr Transparenz bei Duft- und Geschmacksstoffen in Kosmetika

Dieses neue Gesetz verpflichtet Kosmetikhersteller, vollständige Inhaltsstofflisten, einschließlich Duft- und Geschmacksstoffe, sowohl auf ihren Websites als auch auf den Produktverpackungen offenzulegen. Dies ermöglicht den Bürgern einen leichteren Zugang zu Informationen darüber, was in ihren Kosmetika enthalten ist, und hilft ihnen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen und ihre Gesundheit besser zu schützen.
Wichtige Punkte
Kosmetikhersteller müssen alle Inhaltsstoffe, einschließlich Duft- und Geschmacksstoffe, auf ihren Websites in einem leicht zugänglichen Format offenlegen.
Kosmetikverpackungen müssen vollständige Inhaltsstofflisten, Informationen zu Duftstoffallergenen und Links zu Sicherheitsdatenblättern enthalten.
Eine öffentliche Masterliste potenziell schädlicher Chemikalien wird erstellt, um Verbrauchern die Identifizierung potenzieller Risiken zu erleichtern.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3621
Sponsor: Rep. Schakowsky, Janice D. [D-IL-9]
Startdatum: 2023-05-24