Schutz von Bundesmitteln vor Menschenhandel und Schleusung
Dieses Gesetz soll verhindern, dass Steuergelder zur Finanzierung von Organisationen verwendet werden, die in Menschenhandel oder Schleusung verwickelt sind. Es führt neue Regeln für gemeinnützige Organisationen ein, die Bundesmittel erhalten, und verlangt von ihnen die Bestätigung, dass sie die Gesetze gegen diese Verbrechen einhalten. Nichteinhaltung könnte zum Verlust der Finanzierung und des Steuerbefreiungsstatus führen.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen, die Bundesmittel beantragen, müssen bestätigen, dass sie nicht in Menschenhandel, Schleusung, Betrug, Bestechung oder Schmiergelder verwickelt sind und nicht wegen Schleusungsdelikten verurteilt wurden.
Aktuelle und frühere Empfänger von Bundesmitteln müssen diese Zertifizierung ebenfalls einreichen; andernfalls müssen sie die erhaltenen Mittel möglicherweise zurückzahlen.
Gemeinnützige Organisationen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können ihren Steuerbefreiungsstatus verlieren.
Das Heimatschutzministerium wird Leitlinien für gemeinnützige Organisationen zur Erkennung und Meldung von Menschenhandel und Schleusung entwickeln und Informationen über Verstöße veröffentlichen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung von Bundesmitteln zu erhöhen und diese vor der Nutzung durch an illegalen Aktivitäten beteiligte Einheiten zu schützen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3638
Sponsor: Rep. Gooden, Lance [R-TX-5]
Startdatum: 2023-05-24