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Steuergutschrift für Haushalts- und Altenpflegedienste

Ein neuer Gesetzesentwurf schlägt eine Steuergutschrift für Personen vor, die Ausgaben für Haushalts- und Altenpflegedienste tätigen, um erwerbstätig sein zu können. Dies soll Bürger finanziell entlasten, die Berufstätigkeit mit Pflegeaufgaben vereinbaren müssen, und ihre Steuerlast senken.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, bis zu 35% der Kosten für Haushalts- und Altenpflegedienste abzuziehen, wenn diese für die Erwerbstätigkeit notwendig sind.
Der Höchstbetrag der anrechenbaren Ausgaben beträgt 3.000 US-Dollar für eine pflegebedürftige Person und 6.000 US-Dollar für zwei oder mehr Personen.
Die Gutschrift gilt für die Pflege von Personen ab 50 Jahren, die nahe Verwandte sind oder die Kriterien für eine abhängige, pflegebedürftige Person erfüllen.
Identifikationsdaten des Dienstleisters und der pflegebedürftigen Person müssen für die Inanspruchnahme der Gutschrift angegeben werden.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3707
Sponsor: Rep. Lee, Barbara [D-CA-12]
Startdatum: 2023-05-25