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Bundesfinanzierungsverbot für Abtreibungen durch Organisationen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Bereitstellung von Bundesmitteln (direkt oder indirekt) an Einrichtungen zu verbieten, die Abtreibungen durchführen oder andere Einrichtungen finanzieren, die Abtreibungen durchführen. Bürger sollten sich bewusst sein, dass dies die Verfügbarkeit bestimmter bundesfinanzierter medizinischer Dienstleistungen beeinflussen könnte, je nachdem, ob eine bestimmte Einrichtung die neuen Anforderungen erfüllt.
Wichtige Punkte
Bundesmittel dürfen nicht an Organisationen gehen, die Abtreibungen durchführen oder solche Aktivitäten finanziell unterstützen.
Ausnahmen vom Verbot umfassen Abtreibungen infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau durch die Schwangerschaft in Gefahr ist.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_372
Sponsor: Rep. Fischbach, Michelle [R-MN-7]
Startdatum: 2023-01-17