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Verbot der öffentlichen Finanzierung von Abtreibungsberatung und -vermittlung.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln für öffentliche Gesundheitssysteme (wie Hotlines oder Websites) zu verbieten, die Beratung oder Vermittlung für Abtreibungsdienste anbieten. Dies bedeutet, dass Organisationen, die diese Mittel erhalten, solche Dienste nicht mehr anbieten dürfen, was den Zugang der Bürger zu Informationen und Unterstützung beeinträchtigen könnte, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Wichtige Punkte
Bundesmittel dürfen nicht für Systeme verwendet werden, die Abtreibungsberatung oder -vermittlung anbieten.
Ausnahmen gelten für Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Diese Änderung könnte den Zugang zu abtreibungsbezogenen Informationen und Unterstützung für Personen, die öffentlich finanzierte Dienste nutzen, einschränken.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3741
Sponsor: Rep. Mann, Tracey [R-KS-1]
Startdatum: 2023-05-26