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Hammers' Gesetz: Nicht-monetärer Schadenersatz bei Kreuzfahrtschiff-Unfällen

Das neue Hammers' Gesetz ermöglicht die Geltendmachung von nicht-monetären Schäden, wie Verlust von Fürsorge, Trost und Gesellschaft, bei Unfällen auf Kreuzfahrtschiffen. Dies betrifft Kreuzfahrten, die in den Vereinigten Staaten beginnen oder enden, auf Schiffen, die mindestens 250 Passagiere mit Schlafgelegenheiten an Bord befördern dürfen. Diese Änderung bedeutet, dass von solchen Vorfällen betroffene Personen Entschädigung für emotionale und relationale Verluste beantragen können, was zuvor begrenzt war.
Wichtige Punkte
Ermöglicht nicht-monetären Schadenersatz (Verlust von Fürsorge, Trost, Gesellschaft) bei Kreuzfahrtschiff-Unfällen.
Gilt für Kreuzfahrtschiffe mit mindestens 250 Passagieren und Schlafgelegenheiten, die in den USA an- oder ablegen.
Erweitert bestehende Entschädigungsregeln, die zuvor hauptsächlich kommerzielle Luftfahrtunfälle betrafen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3788
Sponsor: Rep. Bacon, Don [R-NE-2]
Startdatum: 2023-06-01