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Einschränkungen beim Zugang zu Abtreibungsmedikamenten und Datenüberwachung.

Dieser Gesetzentwurf verbietet die Ausrufung von Notständen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Bezug auf Abtreibungen. Er führt die Anforderung wieder ein, dass Abtreibungsmedikamente persönlich in medizinischen Einrichtungen abgeholt werden müssen, und schreibt eine verstärkte Datenerfassung zu Abtreibungen durch die Bundesstaaten vor, was den Zugang und die Verfahren im Zusammenhang mit Abtreibungen beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Verbot der Ausrufung von Notständen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Bezug auf Abtreibungen, was die Reaktion auf abtreibungsbezogene Fragen verändern könnte.
Wiedereinführung der Anforderung, dass Abtreibungsmedikamente nur in Kliniken, Arztpraxen oder Krankenhäusern von oder unter Aufsicht eines zertifizierten Gesundheitsdienstleisters abgegeben werden dürfen, wodurch Versandoptionen entfallen.
Einführung neuer obligatorischer Datenerfassungsvariablen für die Bundesstaaten bezüglich Abtreibungen (z.B. Alter der Mutter, Methode, Familienstand, frühere Schwangerschaften), wodurch der Umfang der Überwachung und Berichterstattung erweitert wird.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_384
Sponsor: Rep. Hern, Kevin [R-OK-1]
Startdatum: 2023-01-17