arrow_back Zurück zur App

Zugang zur Brustkrebsdiagnose: Keine Zuzahlungen mehr

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Zuzahlungen wie Selbstbehalte oder Eigenbeteiligungen für diagnostische und ergänzende Brustuntersuchungen abzuschaffen. Das bedeutet, dass Krankenversicherungen diese Untersuchungen vollständig übernehmen müssen, was den Zugang zur Früherkennung von Brustkrebs erleichtert und die finanzielle Belastung für Patienten reduziert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Wichtige Punkte
Keine Zuzahlungen für diagnostische und ergänzende Brustuntersuchungen (Mammographie, MRT, Ultraschall).
Krankenversicherungen müssen 100% der Kosten dieser Untersuchungen übernehmen, ohne Selbstbehalt oder Eigenbeteiligung.
Die Änderungen gelten auch für Hoch-Selbstbehalt-Pläne, wodurch frühere Tests ohne Erreichen des Selbstbehalts möglich sind.
Das Gesetz verbietet nicht die Anforderung einer vorherigen Genehmigung für Tests, aber dies darf keine zusätzlichen Kosten verursachen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3851
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-6]
Startdatum: 2023-06-06