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Asylanträge: Psychische Gesundheit wird nicht mehr berücksichtigt

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regeln für Asylanträge und die Aussetzung der Abschiebung zu ändern. Die Hauptänderung besteht darin, dass die psychische Gesundheit eines Antragstellers bei der Bewertung seines Asylantrags nicht mehr berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass psychische Probleme bei der Entscheidung über die Gültigkeit eines Asylantrags keine Rolle spielen werden.
Wichtige Punkte
Die psychische Gesundheit von Asylbewerbern wird bei Asylanträgen nicht berücksichtigt.
Die psychische Gesundheit wird bei Entscheidungen zur Aussetzung der Abschiebung nicht berücksichtigt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3919
Sponsor: Rep. Nehls, Troy E. [R-TX-22]
Startdatum: 2023-06-07