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Einmalige Auszahlungen von COVID-19 Pendler-Leistungskonten

Dieses Gesetz ermöglicht eine einmalige Barauszahlung von angesammelten Pendler-Leistungskonten. Obwohl diese Gelder normalerweise steuerfrei sind, werden sie in diesem Fall dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers zugerechnet und sind somit steuerpflichtig. Dies soll Personen helfen, die Pendlergelder angesammelt, aber aufgrund der Pandemie nicht nutzen konnten.
Wichtige Punkte
Möglichkeit einer einmaligen Barauszahlung ungenutzter Gelder von Pendler-Leistungskonten (z.B. für Fahrkarten, Parken).
Die ausgezahlten Beträge werden dem Bruttoeinkommen zugerechnet und sind steuerpflichtig.
Die Auszahlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen und darf den geringeren Betrag aus dem höchsten Kontostand seit März 2020 oder dem aktuellen Kontostand nicht überschreiten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3959
Sponsor: Rep. D'Esposito, Anthony [R-NY-4]
Startdatum: 2023-06-09