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Steuererleichterung für Studienkredite: Keine Steuer auf erlassene Schulden

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, erlassene oder gestrichene Studienkreditbeträge dauerhaft vom steuerpflichtigen Einkommen auszuschließen. Das bedeutet, dass Personen, deren Studienkreditschulden erlassen werden, keine Einkommensteuer auf diesen Betrag zahlen müssen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten kann. Diese Änderungen gelten für Krediterlasse, die nach dem 31. Januar 2022 erfolgen.
Wichtige Punkte
Keine Steuer auf erlassene Kredite: Beträge aus erlassenen Studienkrediten werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Umfasst verschiedene Kreditarten: Der Ausschluss gilt für Bundes-, Landes-, Privat- und Bildungskredite.
Rückwirkende Wirkung: Die Änderungen gelten für Krediterlasse, die nach dem 31. Januar 2022 erfolgen, was möglicherweise zu Steuerrückerstattungen führen kann.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_3967
Sponsor: Rep. Gomez, Jimmy [D-CA-34]
Startdatum: 2023-06-09