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SNAP-Leistungen: Verbot von Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränken

Dieses Gesetz ändert die Regeln für das SNAP-Ernährungshilfeprogramm und schränkt ein, welche Produkte Empfänger kaufen dürfen. Bürger, die SNAP-Leistungen nutzen, dürfen künftig keine Softdrinks, Süßigkeiten, Eiscreme oder fertige Desserts mehr kaufen. Stattdessen wird die Regierung eine Liste zugelassener Lebensmittel erstellen, die die Gesundheit fördern und ernährungsbedingte Mängel beheben sollen.
Wichtige Punkte
SNAP-Gutscheine dürfen nicht mehr für den Kauf von Süßigkeiten, Limonaden, Eis oder Fertiggebäck verwendet werden.
Das Landwirtschaftsministerium muss eine verbindliche Liste zugelassener Lebensmittel erstellen, die auf Nährwert und geringem Fett-/Zucker-/Salzgehalt basiert.
Die Bundesstaaten können Ersatzlebensmittel vorschlagen, um kulturelle Essgewohnheiten zu berücksichtigen, sofern diese ernährungsphysiologisch gleichwertig sind.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4058
Sponsor: Rep. Brecheen, Josh [R-OK-2]
Startdatum: 2023-06-13