arrow_back Zurück zur App

Erweiterte Meldepflicht für Mehrfachverkäufe von Schusswaffen

Dieses neue Gesetz erweitert die Meldepflicht für Mehrfachverkäufe von Schusswaffen. Bisher mussten Verkäufer den Verkauf von zwei oder mehr Handfeuerwaffen an dieselbe Person innerhalb von fünf Werktagen melden. Nun gilt diese Anforderung für alle Arten von Schusswaffen, was bedeutet, dass jeder Verkauf von zwei oder mehr Schusswaffen an dieselbe Person innerhalb kurzer Zeit gemeldet werden muss.
Wichtige Punkte
Die Meldepflicht für Mehrfachverkäufe von Schusswaffen umfasst nun alle Arten von Schusswaffen, nicht nur Handfeuerwaffen.
Waffenhändler müssen den Verkauf von zwei oder mehr Schusswaffen an dieselbe Person innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Werktagen melden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4202
Sponsor: Rep. Torres, Norma J. [D-CA-35]
Startdatum: 2023-06-16