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Journalistenschutz: Grenzen für die Offenlegung von Quellen und Informationen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Journalisten und ihre Quellen zu schützen, indem es die Befugnis der Bundesbehörden einschränkt, sie zur Offenlegung von Informationen zu zwingen. Dies gewährleistet einen freieren Informationsfluss für die Öffentlichkeit, der für eine informierte bürgerschaftliche Beteiligung unerlässlich ist. Das Gesetz legt klare Bedingungen fest, unter denen eine solche Offenlegung zulässig ist, und schützt die Privatsphäre von Quellen und journalistischen Materialien.
Wichtige Punkte
Journalisten sind vor der erzwungenen Offenlegung von Quellen und Informationen geschützt, es sei denn, dies ist zur Verhinderung von Terrorismus oder schwerwiegenden Bedrohungen unerlässlich.
Dienstanbieter können nicht gezwungen werden, Daten von Journalisten ohne Gerichtsbeschluss und Benachrichtigung des Journalisten offenzulegen.
Alle Informationen, die offengelegt werden können, müssen spezifisch und dürfen nicht zu weit gefasst sein, um Missbrauch zu verhindern.
Das Gesetz schützt keine Journalisten, die Straftaten, Spionage oder Terrorismus verdächtigt werden, und gilt auch nicht für Verleumdungsfälle.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4250
Sponsor: Rep. Kiley, Kevin [R-CA-3]
Startdatum: 2023-06-21