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Verbot der unerlaubten Entsorgung von Fötusresten

Dieses neue Gesetz verbietet die unsachgemäße Entsorgung von Fötusresten, wie das Wegwerfen auf Mülldeponien oder in Gewässer. Ziel ist es, einen würdevollen Umgang mit diesen Überresten zu gewährleisten. Das Gesetz sieht keine Strafen für Frauen vor, die die Überreste ihres ungeborenen Kindes entsorgen.
Wichtige Punkte
Führt Gefängnisstrafen oder Geldstrafen für die Entsorgung von Fötusresten auf Deponien oder in Gewässern ein.
Definiert Fötusreste als Teile eines menschlichen Fötus, der aufgrund einer Abtreibung verstorben ist, ausgenommen eingeäscherte Reste.
Stellt klar, dass das Gesetz keine Strafverfolgung von Frauen für die Entsorgung der Überreste ihres ungeborenen Kindes erlaubt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_428
Sponsor: Rep. Latta, Robert E. [R-OH-5]
Startdatum: 2023-01-20