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Keine Steuererleichterungen für Abtreibungsreisen oder Geschlechtsumwandlungskosten von Kindern

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Unternehmen daran zu hindern, Ausgaben für Mitarbeiterreisen zur Abtreibung oder für Geschlechtsumwandlungsverfahren ihrer minderjährigen Kinder steuerlich abzusetzen. Dies bedeutet, dass Unternehmen diese Ausgaben nicht als Betriebskosten behandeln könnten, was sich auf die von Arbeitgebern angebotenen Leistungen auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Unternehmen können Reisekosten von Mitarbeitern für Abtreibungen nicht mehr steuerlich absetzen.
Unternehmen können Kosten für Geschlechtsumwandlungsverfahren minderjähriger Kinder von Mitarbeitern nicht mehr steuerlich absetzen.
Das Gesetz definiert detailliert, was als Geschlechtsumwandlungsverfahren gilt, einschließlich Medikamenten und Operationen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_429
Sponsor: Rep. Mast, Brian J. [R-FL-21]
Startdatum: 2023-01-20