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Kinderschutz in Schulen: Verbot sexualisierter Darbietungen und Inhalte

Dieses Gesetz zielt darauf ab, öffentlichen Grund- und weiterführenden Schulen, die Bundesmittel erhalten, das Veranstalten oder Ermöglichen sexualisierter Darbietungen zu untersagen. Zudem verbietet es die Verwendung dieser Mittel für Sexualkundeunterricht, der nicht alters- oder entwicklungsgerecht ist. Ziel ist es, ein sichereres Lernumfeld für Kinder zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Schulen dürfen keine sexualisierten Darbietungen veranstalten oder unterstützen, einschließlich solcher mit Nacktheit, simulierten sexuellen Handlungen oder Cross-Dressing, die darauf abzielen, ungesundes Interesse zu wecken.
Bundesmittel dürfen nicht für Unterricht über menschliche Sexualität verwendet werden, wenn der Inhalt nicht alters- oder entwicklungsgerecht für Schüler von der Vorschule bis zur 12. Klasse ist.
Ziel ist der Schutz von Kindern vor Inhalten, die im schulischen Umfeld als unangemessen gelten, was sich auf Lehrpläne und Schulveranstaltungen auswirken kann.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4298
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2023-06-22