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Bundesfinanzierungsverbot für Formulare mit nicht-binären Geschlechtsoptionen.

Ein neues Gesetz verbietet die Verwendung von Bundesmitteln für die Erstellung oder Verbreitung von Formularen, die andere Geschlechtsoptionen als „Männlich“ oder „Weiblich“ anbieten. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Oktober 2024 alle Bundesformulare, die eine Unterschrift erfordern, auf diese beiden Kategorien für die Geschlechtsidentifikation beschränkt sein werden. Dies könnte Auswirkungen darauf haben, wie Bürger, die sich außerhalb des binären Geschlechtsspektrums identifizieren, offizielle Dokumente ausfüllen.
Wichtige Punkte
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Bundesmittel nicht für Formulare verwendet werden, die andere Geschlechtsoptionen als Männlich oder Weiblich anbieten.
Alle Bundesformulare, die eine Unterschrift erfordern, müssen ausschließlich „Männlich“ oder „Weiblich“ als Geschlechtsoptionen anbieten.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4299
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2023-06-22