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Bundesmittelverbot für Hochschulen mit Abtreibungsdiensten

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Bundesfinanzierung für Hochschulen einzustellen, die Abtreibungsmedikamente oder Abtreibungen für Studenten oder Mitarbeiter über ihre Campus-Dienstleistungsstellen anbieten. Um weiterhin staatliche Gelder zu erhalten, müssen Hochschulen jährlich bestätigen, dass ihre Einrichtungen solche Dienste nicht anbieten. Dies könnte die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsdienste auf Universitätsgeländen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Abtreibungsmedikamente oder Abtreibungen anbieten, erhalten keine Bundesmittel mehr.
Um weiterhin förderfähig zu sein, müssen Institutionen jährliche Berichte einreichen, die bestätigen, dass solche Dienste nicht angeboten werden.
Das Gesetz definiert „Abtreibungsmedikament“ als jede Substanz, die zur Beendigung einer Schwangerschaft bestimmt ist, ausgenommen Fälle zur Lebendgeburt, Entfernung eines toten Fötus oder Behandlung einer Eileiterschwangerschaft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_435
Sponsor: Rep. Roy, Chip [R-TX-21]
Startdatum: 2023-01-20