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Steuererleichterungen für Unfruchtbarkeitsbehandlung und assistierte Reproduktion

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zugang zu Unfruchtbarkeitsbehandlungen und assistierten Reproduktionsmethoden zu erleichtern. Ausgaben für Verfahren wie IVF oder Leihmutterschaft können als medizinische Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies könnte zu potenziellen Einsparungen für Einzelpersonen und Familien führen, die Kinder bekommen möchten.
Wichtige Punkte
Ausgaben für assistierte Reproduktion (z.B. IVF, Insemination, Leihmutterschaft) werden als abzugsfähige medizinische Kosten für Steuerzwecke behandelt.
Die Änderung gilt für Steuerzahler, deren Ehepartner oder Angehörige, die beabsichtigen, die rechtliche Vormundschaft für ein Kind zu übernehmen, das aus diesen Verfahren hervorgegangen ist.
Neue Regeln gelten für Steuerjahre, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, was die finanzielle Belastung durch Unfruchtbarkeitsbehandlungen verringern kann.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4391
Sponsor: Rep. Schiff, Adam B. [D-CA-30]
Startdatum: 2023-06-27