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Keine Steuerabzüge mehr für Verleumdungszahlungen bei Schuldeingeständnis

Neue Regeln verhindern, dass Unternehmen und Einzelpersonen Kosten für Verleumdungszahlungen und Anwaltsgebühren von der Steuer absetzen können, wenn sie sich schuldig bekennen. Dies bedeutet, dass Steuergelder solche Zahlungen nicht mehr indirekt unterstützen werden, was die Art und Weise beeinflussen könnte, wie Unternehmen mit solchen Fällen umgehen.
Wichtige Punkte
Unternehmen und Einzelpersonen können Kosten für Verleumdungszahlungen nicht mehr von der Steuer absetzen, wenn sie sich schuldig bekennen.
Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit solchen Zahlungen sind ebenfalls nicht steuerlich absetzbar.
Diese Änderungen gelten für Zahlungen in Steuerjahren, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.
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Drucknummer: 118_HR_4397
Sponsor: Rep. Boyle, Brendan F. [D-PA-2]
Startdatum: 2023-06-30