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Offenlegung von Geschäftsbeziehungen zu China und Aggressorstaaten

Neue Vorschriften verlangen von börsennotierten Unternehmen, offenzulegen, ob sie Geschäfte mit China, mit der Kommunistischen Partei Chinas verbundenen Unternehmen oder Ländern tätigen, die nach März 2022 souveräne Nationen überfallen haben. Unternehmen müssen auch angeben, ob in ihren Lieferketten Zwangsarbeit von Uiguren eingesetzt wird. Dies soll die Transparenz für Investoren und Bürger erhöhen, damit sie fundierte Entscheidungen über Geschäftsrisiken treffen können.
Wichtige Punkte
Börsennotierte Unternehmen müssen Geschäftsbeziehungen zu China oder Aggressorstaaten offenlegen.
Pflicht zur Meldung der Nutzung von Zwangsarbeit von Uiguren in Lieferketten.
Die Bestimmungen sollen 5 Jahre lang gelten, es sei denn, sie werden früher als nicht im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Anleger erachtet.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4451
Sponsor: Rep. Torres, Ritchie [D-NY-15]
Startdatum: 2023-06-30