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Wohnsitzpflicht für den Kommandierenden General der D.C. Nationalgarde

Ein neues Gesetz schreibt vor, dass der Kommandierende General der Nationalgarde des District of Columbia im District of Columbia wohnen muss. Diese Änderung soll sicherstellen, dass der Kommandant näher an der Gemeinschaft ist, der er dient, was zu einem besseren Verständnis der lokalen Bedürfnisse und schnelleren Reaktionen in Notfällen führen kann.
Wichtige Punkte
Der Kommandierende General der D.C. Nationalgarde muss im District of Columbia wohnen.
Diese Änderung tritt ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4463
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2023-07-03