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Apotheken dürfen kontrollierte Substanzen direkt an Ärzte liefern

Neue Vorschriften erlauben Apotheken, bestimmte kontrollierte Substanzen direkt an Ärzte statt an Patienten zu liefern. Dies soll die Verabreichung dieser Medikamente durch medizinisches Personal erleichtern, insbesondere jener, die ärztliche Aufsicht erfordern. Die Änderung könnte den Behandlungsprozess für Personen, die solche Substanzen benötigen, verbessern.
Wichtige Punkte
Apotheken dürfen nun ausgewählte kontrollierte Substanzen (Listen III, IV oder V) direkt an Arztpraxen senden.
Diese Medikamente müssen zur Verabreichung durch oder unter Aufsicht eines Arztes bestimmt sein.
Die Änderung zielt darauf ab, den Zugang zu Medikamenten für medizinische Einrichtungen, die diese verabreichen, zu vereinfachen.
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Startdatum: 2023-07-06