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Einschränkungen bei der Wählerregistrierung durch Regierungsbehörden

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Beteiligung von Regierungsbehörden an Wählerregistrierungs- und Mobilisierungsaktivitäten zu begrenzen. Das bedeutet, dass Behörden keine öffentlichen Gelder oder Ressourcen (z.B. Websites, Gebäude) nutzen dürfen, um mit Nichtregierungsorganisationen zur Wählerregistrierung oder Bereitstellung von Wahlmaterialien zusammenzuarbeiten. In der Praxis könnte dies die Art und Weise verändern, wie Bürger über bestimmte Bundesinstitutionen Zugang zu Informationen zur Wählerregistrierung erhalten.
Wichtige Punkte
Regierungsbehörden dürfen keine Gelder oder ihr Eigentum für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen zur Wählerregistrierung verwenden.
Aktivitäten von Bundesbehörden zur Förderung des Wahlzugangs werden ausgesetzt, bis bestimmte Berichtspflichten erfüllt sind.
Bundes-Work-Study-Programme dürfen keine Aktivitäten zur Wählerregistrierung oder -mobilisierung mehr umfassen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4500
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2023-07-06