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Abtreibungsverbot bei Down-Syndrom-Diagnose: neues Bundesgesetz.

Neue Bundesgesetze sollen Abtreibungen verbieten, wenn der Grund eine Down-Syndrom-Diagnose beim ungeborenen Kind ist. Das Gesetz sieht Strafen für Ärzte vor, die solche Eingriffe vornehmen, und ermöglicht zivilrechtliche Klagen von Angehörigen. Ziel ist der Schutz von Menschen mit Down-Syndrom vor Diskriminierung.
Wichtige Punkte
Verbot von Abtreibungen, wenn der Grund eine Down-Syndrom-Diagnose beim ungeborenen Kind ist.
Ärzte müssen nach einer Down-Syndrom-Diagnose fragen und über das Abtreibungsverbot in solchen Fällen informieren.
Strafen von bis zu 5 Jahren Gefängnis und Geldstrafen für Verstöße.
Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen auf Schadensersatz durch Frauen, Väter und Großeltern des ungeborenen Kindes.
Medizinisches und psychologisches Personal ist verpflichtet, bekannte oder vermutete Verstöße zu melden.
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Drucknummer: 118_HR_461
Sponsor: Rep. Estes, Ron [R-KS-4]
Startdatum: 2023-01-24