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Aktionärsrechte stärken: Neue Stimmrechtsregeln für passiv verwaltete Fonds

Das Gesetz ändert die Regeln für die Stimmrechtsvertretung (Proxy Voting) durch Anlageberater, die passiv verwaltete Fonds betreuen. Wenn Sie Anteile an einem passiven Fonds (z. B. einem Index-ETF) besitzen, muss der Anlageberater bei nicht-routinemäßigen Angelegenheiten entweder gemäß Ihren Anweisungen, den Anweisungen des Emittenten abstimmen oder sich der Stimme enthalten. Dies gibt einzelnen Anlegern mehr Einfluss auf Unternehmensentscheidungen der Firmen, in die ihre passiven Fonds investieren.
Wichtige Punkte
Änderung der Abstimmungsregeln: Anlageberater passiver Fonds müssen bei Abstimmungen den Anweisungen des wirtschaftlichen Eigentümers, den Anweisungen des Emittenten folgen oder sich enthalten.
Mehr Kontrolle für Anleger: Dies gilt für Angelegenheiten, die nicht als Routineangelegenheiten gelten (z. B. Fusionen, Verkauf von Vermögenswerten, aber nicht die Wahl des Vorstands oder Vergütungen).
Haftungsschutz für Berater: Anlageberater sind vor rechtlicher Haftung geschützt, wenn sie keine Abstimmungsanweisungen einholen, gemäß den Anweisungen des Emittenten abstimmen oder sich enthalten.
Definition des passiven Fonds: Ein passiv verwalteter Fonds ist definiert als ein Fonds, der einen Index nachbildet oder sich als passiver Indexfonds ausweist.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_4645
Sponsor: Rep. Huizenga, Bill [R-MI-4]
Startdatum: 2023-07-14